AGB für die Ferienwohnungen im Inselhaus Erna & Karl   in Werder Havel

 

1. Geltung der AGB

·         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Feriengast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.        Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

2. Mietvertrag

 

         Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt.

       Der Feriengast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

 

        Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard

Der Feriengast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Das gilt auch für vom Feriengast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

Sämtliche Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Feriengast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom         Vermieter berechneten Preis.

Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Feriengast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

Der Vermieter behält sich vor, von dem Feriengast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung ( 25 % ) auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Es wird eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung fällig,  diese ist  am 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung  erfüllt, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Feriengast schriftlich mitteilen

 

 

 

4 . Allgemeine Rechte und Pflichten

          Der Feriengast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. - Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Feriengast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

        

    Die Unterbringung von Haustieren ist nicht  gestattet . Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieter untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen.

      

    In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

 

      Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.            

   

    Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.         Der Vermieter hat ein  Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Vermieter wird dem Feriengast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn es ist dem Vermieter nicht möglich.

 

5. Rücktritt vom Vertrag

 

        Ein Rücktritt des Feriengastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Wenn diese nicht erfolgt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Feriengast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

       Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Feriengast zur Stornierung bis 30 Tage vor der Anreise  nach den folgenden Maßgaben berechtigt:

 

Stornierung bis spätestens

Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

30 Tage vor Anreise

0 %

25-29 Tage vor Anreise

20 %

15-24 Tage vor Anreise

40 %

10-14 Tage vor Anreise

60 %

5-9 Tage vor Anreise

80 %

5 Tage vor Anreise

100%

 

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen

- Bei einer vom Feriengast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

- Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

·         höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

·         die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

·         die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

     

·         Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Feriengastes Gastes auf Schadensersatz

 

6 . Haftung, Verjährung

 

 Der Feriengast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat. Der Feriengast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

 

7 . An- und Abreisereglung, Schlüsselübergabe

 

        Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 23.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart.

     Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

    Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Schäden darüber hinnaus werden noch vor Ort geregelt.

     Am Abreisetag hat der Feriengast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt

             - 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;

             - 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.

Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

 

     Die Räumung gilt als vollzogen, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.